Was sollten Sie als Mieter nach Wegfall des Mietendeckels beachten?

Wenn Sie Ihre Miete nicht abgesenkt haben, dann brauchen Sie auch nichts weiter zu beachten. Wenn Sie Ihre Miete abgesenkt haben, dann sollten Sie, wenn nicht schon geschehen, mit Ihrem Vermieter Kontakt aufnehmen und die Differenzsumme zeitnah erstatten. Wenn Sie das nicht können, sollten Sie mit Ihrem Vermieter eine Ratenzahlung vereinbaren. Viele Vermieter stimmen dem zu. Sollte Ihr Vermieter dem nicht zustimmen, dann können Sie sich an den Berliner Senat wenden, der Ihnen ein zinsloses Darlehen gewähren kann, sofern Sie den Kriterien entsprechen. Nach einschlägiger Meinung können Sie weder den Senat oder einzelne Politiker auf Schadensersatz verklagen, da Sie ja keinen Schaden hatten, denn Sie zahlten ja für ca. 6 oder 12 Monate weniger Miete als es in Ihrem Mietvertrag steht.

Nach dem einstimmigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind Ideen wie der Mietendeckel nun komplett vom Tisch auf Länderebene. Auf Bundesebene wird es hingegen möglich sein, weitere Mietsenkende Maßnahmen zu beschließen, allerdings erst nach der Bundestagswahl. Ob weitere Mietabsenkungen aber wirklich mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen und vor allem jenen Mieter helfen, die eine Wohnung suchen, ist klar mit nein zu beantworten. Wir konnten beobachten, dass besonders jene vom Deckel profitierten, die teure Wohnungen angemietet hatten (Möblierte Wohnungen und Luxuswohnungen) praktisch aber kein Mieter der sowieso schon eine niedrigere Miete bezahlt hat. 

Positiv ist es, dass sich endlich die Regierenden mit der Wirtschaft an einen Tisch setzen und nach realistischen Lösungen suchen, wie man schnell mehr Wohnraum bauen kann, in dem Sie als Bewohner dieser Stadt leben können,  ohne Angst vor Verdrängung zu haben. Hier bietet sich neben mehr Mietwohnung in Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der klassischen Eigentumswohnung besonders das Genossenschaftsmodell an. Genossenschaften müssten hier nach einhelliger Meinung aller Marktteilnehmer viel stärker unterstützt werden durch die preiswerte Zuführung von Grundstücken. Sie als Mitglied in einer Genossenschaft haben praktisch lebenslanges Wohnrecht aber tragen nur einen kleinen Teil der Risiken und Kosten eines Wohnungseigentümers. Das ist besonders für die breite Mittelschicht, die sich keinen Wohnraum kaufen kann die beste Alternative.

 

 

Die Immobilie der Woche ist eine 4 Zimmer Maisonette Wohnung mit schönem Balkon am Tegeler See. 1.292€ kalt für 126 Quadratmeter.

Weitere Informationen unter: www.immonet.de.

 

Recent Posts