Sie wollen eine Wohnung in Berlin vermieten?

Dann prüfen Sie bitte genau die Miethöhe, welche nach Mietspiegel zulässig ist. Das können Sie zunächst selber im Internet unter: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/ nachsehen. Aber Achtung: Nicht jeder Ihrer Wohnungsangaben muss richtig sein und wird im Streitfall vor Gericht standhalten. Sprechen Sie bitte auch mit einem Anwalt für Mietrecht in Berlin. Dasselbe gilt für den Mietvertrag, welchen Sie den Mietern anbieten. Auch hier hat sich in den letzten Jahren sehr viel verändert und Sie sollten keinesfalls einen so genannten Standardvertrag kostenlos im Internet herunterladen. Bitte kontaktieren Sie auch hier einen Mietrechtsexperten.

Wenn Sie eine Wohnung ganz klassisch nicht als WG sondern unmöbliert und unbefristet vermieten wollen, gilt in Berlin mit Ausnahme der Neubauten nicht nur der Mietspiegel sondern auch die Mietpreisbremse. Letzteres untersagt es Ihnen die Miete auch bei Neuvermietungen bedeutend über den Mietspiegel anheben zu können.

Im Zweifel nutzen Sie einen lokalen Immobilienmakler welcher Wohnungen vermietet. Der übliche Satz beträgt das 1,5 Fache der monatlichen Nettokaltmiete bei einer Neuvermietung sowie ca. 30€ im Monat für die Betreuung Ihrer Mieter inklusive der Jahresabrechnungen. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Wohnungsmaklers auf möglichst gute Bewertungen im Internet und auf Referenzen.

Die Immobilie der Woche befindet sich in Prenzlauer Berg, 3 Zimmer mit ca. 105 Quadratmetern für 956€ Kaltmiete.

Weitere Informationen unter: www.ebay-kleinanzeigen.de.

Recent Posts