Sie sind Mieter und haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten? Dann sollten Sie aktiv werden und konkrete Dinge unternehmen. Rufen Sie Ihre Eigentümerin oder Ihren Eigentümer persönlich an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Bereiten Sie diesen Termin gut vor und sprechen Sie mit einem lokalen Fachanwalt für Mietrecht. Lassen Sie Sich keineswegs unter Druck setzen. Angst um die eigene Wohnung, auch wenn Sie „nur“ gemietet ist, ist immer ein schlechter Ratgeber. Oftmals sind Kündigungen auch abwendbar oder Sie einigen sich mit Ihrem Vermieter auf eine andere Lösung. Sollten die Eigenbedarfsgründe Ihres Vermieters stichhaltig sein, dann rechnen Sie bitte damit, dass Sie umziehen müssen. Es ist dann nur eine Frage der Zeit. Es kommt aber leider immer wieder vor, dass Eigentümer kündigen, um dann später die Wohnung, das gilt besonders im aktuellen Berliner Marktumfeld, zum Marktpreis zu verkaufen. Hierin liegt allerdings für Sie als Mieter auch eine erhebliche Chance. Ihr Vermieter wird daran interessiert sein, Sie ohne langwierige Gerichts und Anwaltskosten aus der Wohnung zu bekommen. Hier können Sie sich einen Betrag für den Auszug bezahlen lassen und diesen in den Kauf einer anderen Immobilie investieren. Wenn Sie hier Fragen haben zu konkreten Marktzahlen und was ortsüblich ist sprechen Sie mit einem lokalen Immobilienexperten Ihres Vertrauens. Es ist immer wichtig auch die Position Ihres Vermieters zu verstehen, damit Sie für sich die Optimale Entscheidung treffen können.

Die Immobilie der Woche ist eine vermietete Wohnung in Spandau am Rohrdamm. Kaufpreis 119.000€ 2,5 Zimmer, 50 QM, guter Grundriss, Mieteinnahme 287€ kalt. Eigenbedarf möglich mit einer Wartezeit nach BGB von ca. 10 Monaten. Bei guter Bonität des Käufers sollten ca. 15.000€ Eigenmittel ausreichen um diese Wohnung zu kaufen. Weitere Informationen unter: www.immonet.de.

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