Immer wieder fragen uns Eigentümer nach den Steuern auf vermietete Wohnungen.

Im Wesentlichen ist hier die persönliche Einkommensteuer des Vermieters zu betrachten. Die Gewinne aus den Einnahmen einer vermieteten Wohnung werden pro Jahr versteuert und diese werden in der Steuererklärung dem Finanzamt nachgewiesen. Die Höhe dieser Steuern richtet sich nach den gesamten Einnahmen des Steuerzahlers und ist progressiv zu betrachten.

Wenn die Immobilie veräußert wird, fallen darüber hinaus auch Steuern auf den Gewinn an sofern einer existiert. Dies gilt aber nicht beim Verkauf von Selbstgenutztem Eigentum und nicht beim Verkauf von vermietetem Eigentum sofern der Eigentümer das Objekt 10 Jahre oder länger in seinem Besitz hatte. Auch diese Steuern werden in der Einkommensteuererklärung erläutert.

Die Mieteinnahmen unterliegen übrigens nicht der Mehrwertsteuer wenn der Wohnraum vermietet wird.

Darüber hinaus existieren noch Grunderwerbssteuern in Berlin von 6% und in Brandenburg von 6,5% welche nur beim Kauf einer Immobilie anfallen sowie Grundsteuern. Letztere sind jährlich zu zahlen, sind aber vergleichsweise gering.

Bitte lassen Sie sich von einem Steuerberater genau beraten welche Steuern eine Immobilie verursacht und was genau Sie tun sollten um hier entsprechende Rücklagen zu bilden.

Die Immobilie der Woche ist ein tolles Lofts in Berlin Spandau, genauer auf der Insel Eiswerder. Hier können Sie in dem denkmalgeschützten Fabrikgebäude ab 12 € den Quadratmeter mieten.

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