Muss Ihr Vermieter zustimmen, wenn Sie ein Haustier halten möchten?

Ja, das muss er. Sie müssen als Mieter aber auch um Erlaubnis fragen. Der Vermieter darf Ihnen die Haltung aber nur verwehren, wenn das Haustier selbst eine Gefahr für Dritte darstellt (bspw. Kampfhunde), es andere stört (z.B. Bellen oder Unrat im Gemeinschaftseigentum hinterlässt), Sie als Mieter selber nicht über die Erlaubnis der Haltung dieser Art von Tieren verfügen (bspw. Spinnen, Schlangen etc.) oder die Wohnung zu klein ist für diese Art von Tier (Dogge im Mikroapartment).

Ansonsten können Sie davon ausgehen, dass Sie eine Erlaubnis Ihres Vermieters erhalten werden. Sie sollten auch dafür Sorge tragen, dass Ihr Haustier die Wohnung nicht beschädigt, der Vermieter kann hier Besichtigungstermine mit Ihnen vereinbaren, um das zu überprüfen.

 

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