Was ist eigentlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Immobilienkauf?

Vor Kurzem sprach ich mit einem Anwalt für Immobilienrecht und dieser berichtete mit vom Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain und den Eingriffen des Staates in den Immobilienmarkt.

Friedrichshain-Kreuzberg spielt hier eine Vorreiterrolle. Der Berliner Bezirk hat sich im Zuge des Milieuschutzes bereits mehrfach das kommunale Vorkaufsrecht gesichert. Hintergrund: In Milieuschutzgebieten haben die Bezirke beim Verkauf von Häusern zwei Monate Zeit, in den Kaufvertrag einzutreten, sobald sich aus ihrer Sicht „Luxus“-Modernisierungen andeuten. Grundlage dafür ist das Baugesetzbuch. In § 24 wird geregelt, in welchen Fällen die Kommune ihr Vorkaufsrecht ausüben darf oder Eigentümer sich bauliche Maßnahmen an ihren Immobilien behördlich genehmigen lassen müssen.

Potenzielle Käufer können das Vorkaufsrecht des Bezirks nur umgehen, wenn sie eine sogenannte Anwendungsvereinbarung unterschreiben. Dieses Vorgehen ist allerdings rechtlich umstritten. Der Anwalt hat beobachtet, dass der Bezirk den Investoren immer öfter Abfindungsvereinbarungen vorliegt, die über die gesetzlich geregelten Erhaltungsziele in Milieuschutzgebieten hinausgehen.

Wir raten allen Hauskäufern in Berlin deshalb, mögliche Notarverträge genau auf das Vorkaufsrecht prüfen zu lassen.

Die Immobilien der Woche befindet sich in der Rosenfelder Straße in Berlin Lichtenberg. Bezugsfertiger Neubau, zu Fuß erreichen Sie den S- und U-Bahnhof Lichtenberg, Wohnung starten ab ca. 240.000€. Eine gute Investition. Mehr Informationen direkt beim Anbieter unter: www.justliving.biz

Die  JazzRadio Property Minute, präsentiert von Achim Amann, Geschäftsführer von  Black Label Properties.

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